Entsorgung Altholz A1-A4

Beschreibung

Entsorgung von Altholz A1-A4. Altholz A1: Als A-I-Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz. Altholz A2-A3: A-II- und A-III-Holz ist beschichtetes oder lackiertes Holz z. B. aus dem Bau oder dem Abbruch. Altholz A4: A-IV-Holz ist kontaminiertes Holz. Es ist meist im Außenbereich verwendet worden. Beispiele sind: Tür- oder Fensterholz, Konstruktionshölzer, imprägniertes Holz, getränkte Zäune, Telegraphenmasten oder Eisenbahnschwellen. A-IV-Holz ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Näheres zu gefährlichem Abfall und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften können Sie bei uns telefonisch erfragen.

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